Start der kommunalen Wärmeplanung Schwanau
Die Gemeinde Schwanau hat sich entschlossen, diese wichtige Aufgabe im Konvoi mit Neuried, Meißenheim anzugehen und gemeinsam eine Wärmeplanung durchzuführen, welche wir nun mit großem Engagement und Überzeugung vorantreiben. Wir haben die Badenova Netze GmbH mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans beauftragt.
Das Projekt ist nun offiziell gestartet.
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird entsprechend der Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes eine Strategie für Schwanau erarbeitet, um bis 2040 ausschließlich mit erneuerbaren Energien zu heizen, wie es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vorgesehen ist. In den nächsten 12 Monaten werden dabei die wesentlichen Stellschrauben für die zukünftige Wärmeversorgung untersucht. Der Fokus liegt zum einen auf der Frage, wie der Wärmebedarf der Gebäude in Schwanau reduziert werden kann und zum anderen, wie der verbleibende Wärmebedarf auf klimaneutrale Weise gedeckt werden kann.
Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung soll darlegen, wie sich die Energiepotenziale und der Energiebedarf systematisch in Einklang bringen lassen. Diese Strategiefindung findet in folgenden fünf Schritten statt:
Eignungsprüfung
Im ersten Schritt wird eine sogenannte Eignungsprüfung für die Kommune durchgeführt. Hier wird geprüft, ob es in der Kommune Teilgebiete gibt, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen. Für Teilgebiete, auf die das zutrifft, besteht dann die Möglichkeit eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen.
Bestandsanalyse
Im zweiten Schritt wird die gesamte Energie- und Gebäudeinfrastruktur sowie die dazugehörigen Wärmeverbräuche und Treibhausgasemissionen erfasst und ein sogenannter digitaler Zwilling, also eine virtuelle Abbildung des energetischen Zustandes der Gemeinde Schwanau, erstellt.
Potenzialanalyse
In nächsten Schritt werden sämtliche Potenziale zur Versorgung der Gemeinde Schwanau mit erneuerbaren Energien erhoben. Dabei werden sämtliche erneuerbare Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse etc.), erneuerbare Stromquellen (Photovoltaik, Windenergie, Wasserkraft etc.) und Abwärmepotenziale (Industrie, Abwasser, Rechenzentren etc.) betrachtet. Zudem werden das Potenzial steigender Energieeffizienz und die mögliche Energieeinsparung durch Gebäudesanierung berechnet.
Zielszenario
Auf Basis der Bestands- und der Potenzialanalyse werden verschiedene Szenarien erstellt und daraus dann ein energetisches Zielszenario für das Jahr 2040 mit Zwischenzielen definiert. Dieses soll die zukünftige klimaneutrale Energieinfrastruktur unter Einbindung der ermittelten Potenziale darstellen. Dabei werden auch sogenannte Eignungsgebiete beschrieben, in welchen die Wärmeversorgung entweder zentral (z.B. über Wärmenetze) oder mit Einzellösungen (z.B. mit Wärmepumpen) erfolgen kann.
Umsetzungsstrategie
Der fünfte Schritt ist die Umsetzungsstrategie Diese beschreibt Maßnahmen, mit welchen das Zielszenario erreicht werden soll. Diese Maßnahmen gilt es nach Erstellung des Wärmeplans in die Umsetzung bringen. Der kommunale Wärmeplan soll in den Planungsalltag der Kommunen integriert werden. Alle fünf Jahre soll der Wärmeplan überprüft und der Umsetzungsstand der Maßnahmen überwacht werden. Bei Bedarf muss der Wärmeplan aktualisiert werden.
Geplant ist zudem ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept, um alle relevanten Akteure vor Ort sowie Bürgerschaft in Schwanau zu informieren und zu beteiligen.
Mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung kommt die Gemeinde Schwanau ihrer im WPG formulierten Pflicht nach und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Wärmewende. Für die Erfüllung dieser Aufgabe wird die Gemeinde Schwanau mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt.
Öffentliche Bekanntmachung gem. des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (§ 12 Abs. 3 WPG)
Die Badenova Netze GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Gemeinde Schwanau mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. Wärmeplanungsgesetz des Bundes beauftragt. Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten werden die in § 12 WPG beschriebenen Vorgaben zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung eingehalten.
Absatz 3: Eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) besteht nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen hat die planungsverantwortliche Stelle die Informationen ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Folgendes mit:
Die Gemeindeverwaltung Schwanau beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung gem. Wärmeplanungsgesetz). Andernfalls stellt die Gemeindeverwaltung betroffenen Personen vor Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gem. EU-VO 2016/679, Art. 13, Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die Badenova Netze GmbH auf der Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes erhoben. Erhoben und verarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in Anlage 1 des WPGs dargelegt.
Personenbezogene Daten werden unmittelbar gelöscht, sobald diese nicht mehr für die Aufgabenerfüllung benötigt werden. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und der Energieunternehmen.
Nicht-personenbezogene Daten können nach § 10 Absatz 5 WPG zur Erfüllung im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben, wie BEW-Transformationspläne und BEW-Machbarkeitsstudien, weiterverwendet werden.