Gemeinde Schwanau

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Baden-Württemberg führt die Baumschnittförderung fort (2026-2028)

Das Förderprogramm wurde vereinfacht und die Förderperiode auf drei Jahre verkürzt, um künftig einen flexibleren Einstieg für Neulinge zu ermöglichen.
 
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. In der dreijährigen Förderperiode von 2026-2028 kann ein Schnitt pro Streuobstbaum mit 18 Euro gefördert werden.
 
Die Förderung von Baumschnitten kann nur im Rahmen einer Sammelantragstellung erfolgen. Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen. Das Formular zur Sammelantragstellung und weitere Details zum Förderverfahren finden Sie online auf der gemeinsamen Internetseite der Regierungspräsidien unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/.
 
Die Ortsverwaltung Ottenheim wird auch in diesem Jahr wieder einen Sammelantrag stellen. Wir bitten um Verständnis, dass eingehende Anträge bei der Ortsverwaltung Ottenheim nur bis spätestens 19.04.2026 berücksichtigt werden können. Gerne können Sie Ihren Antrag unter Angabe der „Flur“ und der „Flurstücknummer“ per Email (ov-ottenheim(@)schwanau.de) einreichen.

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