-
Das Rathaus sowie die Ortsverwaltungen bleiben weiterhin (bis zunächst 31.01.2021) für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen
-
Hier finden sie die aktuelle Coronaverordnung Einreise Quarantäne Testung in der ab 18.01.2021 gültigen Fassung sowie das Merkblatt des Bundeministeriums für Gesundheit und weiter Informationen
-
Die Coronaverordnung der Landesregierung wurde zum 01.07.2020 insgesamt neu gefasst.
Die wichtigsten Neuerungen entnehmen sie bitte der eingestellten Zusammenfassung.
Folgende Unterlagen wurden neu eingestellt:
Die CoronaVO Einreise-Quarantäne in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
die CoronaVO Saisonarbeit Landwirtschaft vom 02.09.2020
die CoronaVO Beherbergungsverbot in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
die CoronaVO Schlachtbetriebe u. Fleischverarbeitung vom 09.08.2020
die CoronaVO Messen in der ab 29.08.2020 gültigen Fassung
die CoronaVO Reisebusse in der ab 29.08.2020 gültigen
die CoronaVO KH-Pflegeeinrichtungen vom 25.06.2020
Weiterhin bestehen beleibend:
Die neue Coronaverordnung in der ab 01.07.2020 gültigen Fassung
Die Begründung der Landesregierung zur Coronaverordnung
Fagen und Anworten zur neuen Coronaverordnung
die CoronaVO Sport - die Gültigkeit wurde bis 13. September verlängert
die CoronavO Musik- Kunst und Jugendkunsschulen - die Gültigkeit wurde bis 13. September verlängert
Verwaltungsvorschrift "Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe“ vom 01.07.2020