Gemeinde Schwanau

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Schülerbetreuung in den Schulferien 2024

Die Gemeinde Schwanau bietet für Grundschulkinder eine Betreuung in den Osterferien, Pfingstferien, Sommerferien und Herbstferien an.

Die Ferienbetreuung wird ausschließlich für Kinder angeboten, welche die 1. bis 4. Klasse einer Grundschule besuchen und in der Gemeinde Schwanau wohnen.
Für die Kinder stehen Spiel-, Bastel- und Bewegungsangebote bereit.

Die Anmeldung ist verbindlich und kann nur im Krankheitsfall des angemeldeten Kindes (Arztbescheinigung) zurückgenommen werden.

Betreuungszeiten:

Die Betreuung der Grundschulkinder wird für die Schulferien in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr (kein Mittagessen) angeboten und findet für alle Kinder zentral an der Ludwig-Frank-Grundschule im Schwanau-Nonnenweier statt
Die Hin- und Rückfahrt zum Betreuungsangebot ist von den Eltern selbst zu organisieren.

Die Anmeldung kann nur wochenweise (nicht tageweise) erfolgen. Voraussetzung für die Durchführung der Betreuung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Kindern pro Woche. Die ersten beiden Ferientage der Sommerferien werden der ersten vollen Ferienwoche zugerechnet. In den Sommerferien kann das Betreuungsangebot maximal für 4 Wochen je Kind in Anspruch genommen werden.

Die Betreuungsplätze sind begrenzt und die Anmeldungen werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Elternbeiträge:

40 Euro/Kind/Woche

Betreuung von 7.00 bis 13.00 Uhr

Den Anmeldebogen können Sie gerne vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an schuelerferienbetreuung(@)schwanau.de senden oder im Rathaus Schwanau und bei den Ortsverwaltungen abgeben.

Die Anmeldung ist verbindlich.
Hinweise zum Datenschutz

Anmeldeschluss:

Osterferien27.02.2024
Pfingstferien23.04.2024
Sommerferien27.06.2024
Herbstferien30.09.2024

Alle Eltern, die ihre Kinder für die Ferienbetreuung angemeldet haben, erhalten einen Monat vor Ferienbeginn eine schriftliche Rückmeldung ob diese stattfinden kann.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Leuthner (Tel. 07824/6499-60) oder Frau Gehrlein (Tel. 07824/6499-61) vom Bürgermeisteramt Schwanau gerne zu Verfügung.

 

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