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Gemeinde Schwanau (Druckversion)

Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schwanau

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) hat auf der Grundlage des § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3.000.000 Kfz pro Jahr (ca. 8.200 Kfz/24h) Lärmkartierungen erstellt.

Von dieser Kartierung sind auch die Autobahn A 5 und die Landstraße L 75 (ehem. B 36) betroffen, die durch die Gemarkung Schwanau führen.

Auf Basis dieser Lärmkartierung sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Aktionspläne zu erstellen. Darin werden die Lärmprobleme durch die Verkehrswege oberhalb des genannten Schwellenwertes untersucht und ggf. abhängig von den Lärmbetroffenheiten Maßnahmen zur Lärmminderung abgeleitet.

In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans bei der jeweils betroffenen Kommune. Dabei sind die Bereiche mit hohen Lärmbelastungen durch die kartierten Straßen zu berücksichtigen.

Aufgrund der geringen Anzahl Lärmbetroffener an den kartierten Hauptverkehrsstraßen (A 5 und L 75) in Schwanau, wird auf die Aufstellung eines ausführlichen Lärmaktionsplans verzichtet und stattdessen ein vereinfachter Lärmaktionsplan (Musterbericht vom Ministerium für Verkehr BW) erstellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schwanau hat am 20.02.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Lärmaktionsplans beraten und die Beteiligung der Öffentlichkeit analog zu § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

In der Folge lag der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Musterbericht) in der Zeit vom 06.03.2017 bis 06.04.2017 im Bürgermeisteramt Schwanau öffentlich aus. Stellungnahmen zum Planentwurf wurden keine eingereicht oder vorgetragen. Auch das im Rahmen der Anhörung Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligte Regierungspräsidium Freiburg, sah in seiner Stellungnahme seine Belange nicht berührt.

Somit konnte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.05.2017 den Lärmaktionsplan in vereinfachter Form (Musterbericht) einstimmig beschließen.

Lärmaktionsplan/Musterbericht
Lärmkarte Schwanau Nord LDEN (24 Stunden)
Lärmkarte Schwanau Süd LDEN (24 Stunden)
Lärmkarten Schwanau Nord LNight (22-6 Uhr)
Lärmkarte Schwanau Süd LNight (22-6 Uhr)

http://www.schwanau.de//de/rathaus-verwaltung/rathaus/laermaktionsplan