Schöffenwahl 2023
Informationen zur Schöffen- und Jugendschöffenwahl 2023
Im Herbst 2023 werden wieder neue Schöffen- und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 – 2028 gewählt. Das Bürgermeisteramt Schwanau erstellt hierzu Vorschlagslisten. Bei Interesse können Sie sich mit dem Bewerbungsformular bei der Gemeinde Schwanau – Hauptamt Herr Fertig, bewerben. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 31.03.2023 ein.
Verfahren bei den Erwachsenen-Schöffen (Schöffen in Strafverfahren gegen Erwachsene)
- In jedem fünften Jahr stellt die Gemeinde Schwanau eine eigene Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen auf. Nach Mitteilung des Landgerichts Offenburg hat die Gemeinde Schwanau für die kommende Amtsperiode eine Vorschlagsliste mit insgesamt 3 Personen zu erstellen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Gemeinderat.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Schöffen in öffentlicher Sitzung voraussichtlich im April/Mai 2023.
- Die Vorschlagsliste wird nach der Aufstellung eine Woche lang zur Einsicht aufgelegt.
- Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die Listen an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Mit der Übersendung der Vorschlagslisten endet die Mitwirkung der Gemeinde Schwanau bei der Wahl der Schöffen.
- An den Amtsgerichten entscheidet ein Ausschuss über eventuelle Einsprüche und wählt aus den Listen die erforderliche Anzahl an Schöffen und Jugendschöffen aus.
- Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für ein ganzes Jahr im Voraus festgelegt. Die Reihenfolge, in der die Schöffen daran teilnehmen müssen, wird ausgelost.
Verfahren bei den Jugendschöffen (Schöffen bei den Jugendgerichten)
- Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird vom Jugendhilfeausschuss des Ortenaukreises aufgestellt, der die Vorschlagsliste dann an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht weiterleitet. Die auch hier zwingend vorgeschriebene öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten erfolgt im Jugendamt.
- Die Gemeinde kann Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen. Eine bestimmte Anzahl von Personen je Gemeinde ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die Vorgeschlagenen sollen möglichst erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
- Für die Benennung der Jugendschöffen ist eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat formal nicht erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.schoeffenwahl2023.de und
www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Justiz/Schoeffenwahl+2023.de